
Ablauf
So läuft eine Asbestsanierung ab
Sechs Schritte vom ersten Verdacht bis zum Nachweis, dass alles sauber ist. Für jedes Objekt gleich, nur der Aufwand unterscheidet sich.
01 Anfrage und Besichtigung
Am Anfang steht ein Gespräch: Um welches Bauteil geht es, wie alt ist das Gebäude, was haben Sie vor? Fotos, Baujahr und eine grobe Flächenangabe helfen uns, die Lage einzuschätzen. Bei kleinen, klaren Fällen reicht das für eine erste Einschätzung. Bei Böden, Bädern, Gewerbeobjekten und allem mit möglichem schwach gebundenem Asbest kommen wir vorbei.
Bringen Sie zur Besichtigung mit, was Sie haben: Baupläne, frühere Gutachten, Rechnungen alter Renovierungen. Diese Unterlagen müssen Sie als Veranlasser nach § 5a Gefahrstoffverordnung ohnehin an den ausführenden Betrieb weitergeben.
02 Materialprobe und Laboranalyse
Asbest lässt sich nicht mit bloßem Auge erkennen. Deshalb wird bei Verdacht eine Probe entnommen, staubarm und sofort dicht verpackt, und im Labor untersucht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt die Probenahme durch Fachleute nach VDI 6202 Blatt 3.
Der Befund zeigt, ob Asbest enthalten ist und ob es sich um fest oder schwach gebundenes Material handelt. Davon hängen Schutzmaßnahmen, Aufwand und Kosten ab. Mehr unter Asbestidentifizierung und -analyse.
03 Angebot, Arbeitsplan und Anzeige
Auf Basis von Besichtigung und Befund erhalten Sie ein Angebot. Es beschreibt die betroffenen Bauteile und Mengen, die Schutzmaßnahmen, Ausbau, Verpackung, Transport, Entsorgung und Reinigung.
Nach Ihrer Zusage wird die Arbeit geplant und bei der zuständigen Behörde angezeigt. Tätigkeiten mit Asbest sind nach § 11a Gefahrstoffverordnung spätestens eine Woche vor Beginn anzuzeigen, in Nürnberg und Mittelfranken beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken. Seit der Änderung 2025 enthält die Anzeige auch Namen und Sachkunde-Nachweise der eingesetzten Beschäftigten. Planen Sie diese Woche in Ihren Zeitplan ein, bevor andere Handwerker loslegen.
04 Abschottung und Schutzmaßnahmen
Bevor der erste Handgriff am Asbest erfolgt, wird der Arbeitsbereich vorbereitet. Möbel und Böden werden geschützt, Türen, Durchgänge und Lüftungsöffnungen abgeklebt. Bei Arbeiten an schwach gebundenem Asbest wird ein abgeschotteter Bereich mit Unterdruckhaltung und Personenschleuse eingerichtet, damit keine Fasern nach außen gelangen.
Außenarbeiten an Dach und Fassade brauchen Gerüst oder Arbeitsbühne, Absturzsicherung und Abdeckungen für Boden, Beete und Nachbarflächen. Welche Maßnahmen im Einzelfall nötig sind, richtet sich nach Material, Menge und Risikobereich nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 519.
05 Ausbau und Verpackung
Asbesthaltige Bauteile werden möglichst am Stück ausgebaut, nicht gebrochen, gesägt oder geworfen. Asbestzement wird während der Arbeit feucht gehalten. Staub wird mit geeigneten Sauggeräten aufgenommen, nie mit dem Besen.
Ausgebautes Material kommt sofort in Big-Bags, Platten-Bags oder stabile Folie, wird verschlossen und gekennzeichnet. Bei Bodenbelägen werden Platten und Kleber nach Befund getrennt behandelt. Details zu einzelnen Bauteilen stehen unter Fachgerechte Demontage.
06 Reinigung, Freimessung und Entsorgungsnachweis
Nach dem Ausbau werden Arbeitsbereich, Werkzeuge und Abdeckungen gereinigt. Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest wird der Bereich erst freigegeben, wenn eine Messung zeigt, dass die Raumluft in Ordnung ist.
Das verpackte Material geht zur zugelassenen Deponie, aus Nürnberg zur Reststoffdeponie Nürnberg Süd am Marthweg 201. Asbesthaltige Baustoffe tragen den Abfallschlüssel 17 06 05* und gelten als gefährlicher Abfall. Sie erhalten die Unterlagen zur Entsorgung für Ihre Akten. Mehr unter Entsorgung von Asbestmaterialien.
Stand: 4. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 337: Änderung der Gefahrstoffverordnung (verkündet 19.12.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- BAuA: TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (abgerufen 03.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Asbest, gefährlich und immer noch aktuell (Stand 25.03.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- Landkreis Nürnberger Land: Merkblatt Entsorgung von Asbest (Stand April 2026) (abgerufen 03.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaft (ASN): Reststoffdeponie Nürnberg Süd (abgerufen 03.10.2026)
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) (abgerufen 03.10.2026)
- Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt (abgerufen 03.10.2026)
FAQ
Fragen zum Ablauf
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum Start?
Das hängt davon ab, ob eine Probe nötig ist und wie schnell das Labor arbeitet. Nach der Auftragserteilung kommt die gesetzliche Anzeigefrist von mindestens einer Woche hinzu.
Muss ich bei der Sanierung anwesend sein?
Nicht die ganze Zeit. Wichtig sind Zugang zum Objekt, Strom und Wasser sowie ein kurzer Termin zur Übergabe am Anfang und zur Abnahme am Ende.
Wird nach jeder Sanierung gemessen?
Nicht bei jeder Arbeit. Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest wird die Raumluft gemessen, bevor der Bereich wieder freigegeben wird. Bei Außenarbeiten an Asbestzement steht die gründliche Reinigung im Vordergrund.
Kann ich andere Handwerker direkt danach bestellen?
Ja. Sobald der Bereich gereinigt und freigegeben ist, können Bodenleger, Fliesenleger, Fensterbauer oder Maler ohne Einschränkungen arbeiten. Wir sprechen den Termin gern mit Ihnen ab.
