Asbest wird gefährlich, wenn Fasern frei werden. Genau das passiert beim Ausbau, wenn er falsch gemacht wird. Die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel TRGS 519 legen deshalb fest, wie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest durchzuführen sind. Das Umweltamt Nürnberg weist darauf hin, dass bei Verstößen behördliche Anordnungen bis zur Einstellung der Arbeiten, Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen drohen.
Grundsätze beim Ausbau
- Zerstörungsfrei: Platten werden abgeschraubt oder ausgehebelt, nicht gebrochen, gesägt oder zertrümmert.
- Feucht arbeiten: Asbestzement wird während der Arbeit benetzt, damit sich weniger Staub bildet. So steht es auch im Merkblatt des Landkreises Nürnberger Land.
- Abschotten: Je nach Material und Risiko wird der Arbeitsbereich mit Folie abgetrennt. Bei schwach gebundenem Asbest kommen Unterdruck und eine Personenschleuse dazu.
- Absaugen statt fegen: Staub wird mit dafür geeigneten Sauggeräten aufgenommen, nie mit dem Besen.
- Sofort verpacken: Ausgebaute Teile kommen direkt staubdicht in Big-Bags, Platten-Bags oder Folie und werden gekennzeichnet.
Was wir demontieren
| Bauteil | Besonderheit | Seite |
|---|---|---|
| Wellplatten an Dach, Garage, Schuppen | Arbeiten in der Höhe, Absturzsicherung | Eternit-Dach |
| Fassadenplatten | Befestigung oft genagelt oder geschraubt | Fassadenplatten |
| Floor-Flex, Cushion-Vinyl, Kleber | Belag und Kleber getrennt betrachten | Bodenbeläge |
| Nachtspeicheröfen | nicht zerlegen, schwach gebundene Dämmung | Nachtspeicherofen |
| Fensterbänke | Ausbau oft beim Fenstertausch | Fensterbank |
| Rohre, Kamine, Lüftungskanäle | Arbeiten in Schächten und engen Räumen | Rohre und Kamine |
Vor dem Ausbau
Bevor die erste Schraube gelöst wird, steht fest, um welches Material es geht. Dafür gibt es die Materialprobe. Danach wird die Arbeit geplant und angezeigt: Tätigkeiten mit Asbest sind nach § 11a Gefahrstoffverordnung spätestens eine Woche vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen, in Nürnberg und Mittelfranken ist das das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken in der Roonstraße 20. Seit der Änderung vom 17.12.2025 muss die Anzeige auch Namen und Sachkunde-Nachweise der eingesetzten Beschäftigten enthalten.
Was Sie als Auftraggeber beachten müssen
Seit dem 05.12.2024 gilt die neue Gefahrstoffverordnung. Nach § 5a muss jeder, der Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch geben. Dazu gehört das Baujahr, bei Gebäuden aus den Jahren 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 4, BGBl. 2024 I Nr. 384). Was Sie konkret vorbereiten sollten, steht im Ratgeber Neue Gefahrstoffverordnung: Pflichten für Eigentümer.
Nach dem Ausbau
Nach der Demontage werden Arbeitsbereich und Werkzeuge gereinigt. Bei Arbeiten an schwach gebundenem Asbest wird der Bereich erst wieder freigegeben, wenn eine Messung zeigt, dass die Raumluft in Ordnung ist. Das verpackte Material geht zur zugelassenen Deponie. Wie das in Nürnberg geregelt ist, lesen Sie unter Entsorgung von Asbestmaterialien.
Warum nicht einfach selbst?
Für Privatpersonen sind manche Arbeiten an Asbestzement in Ausnahmefällen erlaubt, das Umweltamt Nürnberg rät aber dringend davon ab. Das Entfernen von Bodenbelägen, Abschleifen oder Abschlagen sind laut Verbraucherzentrale keine Arbeiten für Laien. Mehr dazu im Ratgeber Asbest selbst entfernen?.
Woran Sie einen sorgfältigen Ausbau erkennen
Sie müssen kein Fachmann sein, um ein paar Dinge zu beobachten: Wird vor Arbeitsbeginn abgedeckt und abgeklebt? Sind die Platten feucht? Wird Material gestapelt und verpackt statt in einen offenen Container geworfen? Bleiben Türen zu anderen Räumen geschlossen? Gibt es am Ende Unterlagen zur Entsorgung? Wenn diese Punkte stimmen, läuft der Ausbau nach den Regeln.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
- BAuA: TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 337: Änderung der Gefahrstoffverordnung (verkündet 19.12.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- Landkreis Nürnberger Land: Merkblatt Entsorgung von Asbest (Stand April 2026) (abgerufen 03.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Asbest, gefährlich und immer noch aktuell (Stand 25.03.2025) (abgerufen 03.10.2026)

