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Haus und Wohnung

Asbestsanierung in Wohngebäuden

Renovierung, Erbschaft, Kauf oder ein alter Bodenbelag, der endlich raus soll: Wir klären, ob Asbest im Spiel ist, und übernehmen Ausbau und Entsorgung.

In Nürnberg stehen 73,8 Prozent aller Wohnungen in Gebäuden, die bis 1980 gebaut wurden. Das zeigen die Strukturdaten der Stadt mit Stand 31.12.2021: Von 299.650 Wohnungen stammen 66.090 aus der Zeit bis 1948 und 155.103 aus den Jahren 1949 bis 1980. Dazu kommen Gebäude aus den 1980er und frühen 1990er Jahren. Asbest ist in Deutschland erst seit dem 31.10.1993 verboten. In vielen Häusern der Region ist also mit asbesthaltigen Baustoffen zu rechnen.

Wo Asbest im Wohnhaus steckt

BereichTypische BaustoffeMehr dazu
BodenFloor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl, schwarzer BitumenkleberBodenbeläge
Dach, Garage, SchuppenWellplatten aus Asbestzement („Eternit“)Eternit-Dach entfernen
FassadeFassadenplatten aus AsbestzementFassadenplatten
HeizungDämmung in NachtspeicheröfenNachtspeicherofen
FensterFensterbänke, FensterkittFensterbank
WändeSpachtelmassen, Putze, FliesenkleberPutz und Spachtel
HaustechnikLüftungsrohre, AbgaskamineRohre und Kamine

Eine schnelle erste Einschätzung nach Baujahr und Bauteil bietet unser Asbest-Check.

Wann Sie handeln sollten

Intakter Asbest, an dem niemand arbeitet, ist meist kein akutes Problem. Das Umweltamt Nürnberg schreibt, dass von unbeschädigten und nicht bearbeiteten Asbestzementprodukten keine Gefahr durch Faserfreisetzung ausgeht. Anders ist es bei schwach gebundenem Asbest, etwa in der Dämmung alter Nachtspeicheröfen, und bei jeder Bearbeitung: Bohren, Schleifen, Abschlagen oder Herausreißen setzt Fasern frei.

Handeln sollten Sie deshalb vor allem dann, wenn

  • eine Renovierung oder ein Umbau geplant ist,
  • ein Bodenbelag oder Fliesen erneuert werden sollen,
  • ein Nachtspeicherofen ausgetauscht wird,
  • Material sichtbar beschädigt oder verwittert ist,
  • ein Kauf oder Verkauf ansteht und Klarheit gebraucht wird.

Was Sie als Auftraggeber beachten müssen

Seit dem 05.12.2024 gilt die neue Gefahrstoffverordnung. Nach § 5a muss jeder, der Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch geben. Dazu gehört das Baujahr, bei Gebäuden aus den Jahren 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 4, BGBl. 2024 I Nr. 384). Was Sie konkret vorbereiten sollten, steht im Ratgeber Neue Gefahrstoffverordnung: Pflichten für Eigentümer.

So läuft es bei uns ab

Wir schauen uns die Stelle an, nehmen bei Verdacht eine Probe und lassen sie im Labor untersuchen. Bestätigt sich der Verdacht, erhalten Sie ein Angebot mit den nötigen Schutzmaßnahmen. Wir zeigen die Arbeiten bei der Behörde an, schützen die übrigen Räume, bauen das Material aus, verpacken es staubdicht und bringen es zur zugelassenen Entsorgung. Am Ende erhalten Sie die Entsorgungsunterlagen. Mehr Details: Ablauf einer Asbestsanierung.

Dürfen Sie selbst Hand anlegen?

Für einige Arbeiten an fest gebundenem Asbestzement erlaubt das Umweltamt Nürnberg Privatpersonen in Ausnahmefällen die Eigenregie, rät aber dringend davon ab. Das Entfernen asbesthaltiger Bodenbeläge oder das Abschleifen und Abschlagen gehört laut Verbraucherzentrale nicht zu den Arbeiten, die Laien ausführen dürfen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Asbest selbst entfernen?.

Was Sie vor unserem Termin vorbereiten können

  • Baujahr oder Datum des Baubeginns heraussuchen, bei Wohnungen steht es oft in der Teilungserklärung oder im Kaufvertrag.
  • Fotos der verdächtigen Stellen machen, auch vom Typenschild alter Nachtspeicheröfen.
  • Frühere Renovierungen notieren: Wann wurde welcher Boden verlegt, wann das Bad erneuert?
  • Bei Eigentumswohnungen die Hausverwaltung informieren, falls Gemeinschaftseigentum betroffen sein kann.
  • Laufende Arbeiten an verdächtigen Stellen stoppen, bis der Befund vorliegt.

Mit diesen Angaben können wir am Telefon schon gut einschätzen, ob eine Probe reicht oder ob wir uns das Objekt ansehen sollten.

Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten

Quellen

  1. Stadt Nürnberg, Statistik: Innergebietliche Strukturdaten Nürnberg 2022, Wohnungs- und Gebäudebestand (Stand 31.12.2021) (abgerufen 03.10.2026)
  2. Umweltbundesamt: Asbest (Stand 30.07.2024) (abgerufen 03.10.2026)
  3. Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
  4. Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
  5. Verbraucherzentrale: Asbest, gefährlich und immer noch aktuell (Stand 25.03.2025) (abgerufen 03.10.2026)
  6. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Asbest in Bauabfällen (Stand 3/2017) (abgerufen 03.10.2026)

FAQ

Häufige Fragen: Asbestsanierung in Wohngebäuden

Ist mein Haus aus den 1960er Jahren asbestbelastet?

Nicht automatisch, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 muss laut Gefahrstoffverordnung mit Asbest gerechnet werden. Ob ein bestimmtes Bauteil betroffen ist, zeigt nur eine Materialprobe.

Muss ich während der Sanierung ausziehen?

Meist nicht. Der Arbeitsbereich wird abgetrennt, die übrigen Räume bleiben nutzbar. Bei größeren Arbeiten an schwach gebundenem Asbest kann es sinnvoll sein, einzelne Räume oder Etagen für einige Tage nicht zu nutzen. Das besprechen wir vorab.

Kann ich Asbest im Haus einfach lassen?

Fest gebundene Produkte im intakten Zustand dürfen bleiben. Es gibt laut LfU Bayern kein Gebot, sie zu ersetzen. Sobald Sie aber renovieren, bohren oder das Material beschädigt ist, sollten Sie handeln.

Asbest-Verdacht? Wir schauen uns das an.

Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Vorhaben kurz schriftlich. Wir melden uns mit einer Einschätzung und dem nächsten Schritt.