Asbesthaltige Bodenbeläge gehören zu den häufigsten Funden in Wohnungen aus den Nachkriegsjahrzehnten. Sie sind auch der häufigste Grund, warum Renovierungen plötzlich stillstehen: Der Bodenleger stellt beim Herausreißen fest, dass unter dem Teppich alte Platten liegen, und hört zu Recht auf.
Welche Böden betroffen sein können
| Belag | Was laut Quellen bekannt ist | Bindung laut Stadt Nürnberg |
|---|---|---|
| Floor-Flex-Platten, Vinyl-Asbest-Fliesen | enthalten laut Umweltbundesamt rund 15 % Asbest | fest gebunden |
| Cushion-Vinyl (PVC mit Pappträger) | Trägerpappe laut UBA bis zu 90 % Asbest | schwach gebunden |
| schwarzer Bitumenkleber | häufiger Kleber unter Platten und Parkett | nur per Probe feststellbar |
| Spachtel- und Ausgleichsmassen | unter Belägen verbaut | nur per Probe feststellbar |
| Magnesitestrich | in älteren Gebäuden | nur per Probe feststellbar |
Hinweis: Nicht alle Quellen ordnen Floor-Flex gleich ein. Wir richten uns nach der Einordnung der Stadt Nürnberg, behandeln den Ausbau aber immer als Asbestarbeit mit Schutzmaßnahmen.
Ausführlich zu den grauen und bunten Platten im Format um 25 mal 25 Zentimeter und zum schwarzen Kleber lesen Sie auf unserer Seite Floor-Flex-Platten und Schwarzkleber entfernen.
Warum Bodenbeläge Profisache sind
Die Verbraucherzentrale zählt das Entfernen asbesthaltiger Bodenbeläge ausdrücklich zu den Arbeiten, die nicht in Eigenregie erlaubt sind. Der Grund liegt im Verfahren: Platten brechen beim Lösen, Kleber muss abgetragen werden und Schleifen setzt besonders viele Fasern frei. Auch Überkleben oder Überschleifen ist keine Lösung, wenn später doch wieder jemand an den Boden muss.
So läuft der Ausbau ab
- Probe von Belag und Kleber, damit klar ist, welche Schichten betroffen sind.
- Anzeige der Arbeiten bei der Behörde spätestens eine Woche vorher.
- Abschottung des Raums, Türen und Durchgänge werden abgeklebt, bei schwach gebundenem Material mit Unterdruck und Schleuse.
- Ausbau der Platten möglichst am Stück, feucht und ohne Schleifen.
- Kleber und Spachtel werden je nach Befund mit staubarmen Verfahren abgetragen.
- Reinigung und Freigabe des Raums, wo vorgeschrieben mit Messung.
- Verpackung und Entsorgung mit Nachweis.
Wie lange es dauert, hängt von Fläche, Zahl der Räume und Kleberschicht ab. Rechnen Sie zusätzlich die Wochenfrist für die Anzeige ein, bevor der Bodenleger kommen kann.
Was Sie als Auftraggeber beachten müssen
Seit dem 05.12.2024 gilt die neue Gefahrstoffverordnung. Nach § 5a muss jeder, der Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch geben. Dazu gehört das Baujahr, bei Gebäuden aus den Jahren 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 4, BGBl. 2024 I Nr. 384). Was Sie konkret vorbereiten sollten, steht im Ratgeber Neue Gefahrstoffverordnung: Pflichten für Eigentümer.
Kosten realistisch einschätzen
Das Portal MyHammer nennt in seinem Preisradar mit Stand 21.08.2026 für die Asbestsanierung von Bodenbelägen eine Spanne von 60 bis 130 Euro pro Quadratmeter. Das ist eine Portalangabe und keine Zusage. Ihr Preis hängt vor allem davon ab, ob schwach gebundenes Material dabei ist, wie viele Schichten abgetragen werden müssen und wie gut die Räume zugänglich sind. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet eine Asbestsanierung?.
Was Sie vorher tun können
Heben Sie an einer unauffälligen Stelle, zum Beispiel in einer Ecke unter der Sockelleiste, vorsichtig den späteren Belag an und fotografieren Sie, was darunter liegt. Brechen oder kratzen Sie dabei nichts ab. Mit dem Foto, dem Baujahr und der Fläche können wir einschätzen, welche Proben sinnvoll sind.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Umweltbundesamt: Asbest (Stand 30.07.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Asbest, gefährlich und immer noch aktuell (Stand 25.03.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- MyHammer Preisradar, Asbestsanierung (Stand 21.08.2026) (abgerufen 03.10.2026)

