In Gewerbebauten aus der Zeit vor dem Asbestverbot steckt Asbest oft an Stellen, die im Alltag niemand sieht: in der Brandschutzverkleidung von Stahlträgern, in Brandschutzklappen der Lüftung, in Leichtbauplatten von Zwischenwänden oder im Kleber unter dem Bodenbelag. Solange nichts bearbeitet wird, fällt das nicht auf. Sobald ein Umbau, ein Mieterwechsel oder ein Abriss ansteht, wird es zur Pflichtaufgabe.
Typische Fundstellen in Gewerbe- und Verwaltungsbauten
Die Stadt Nürnberg unterscheidet zwischen schwach und fest gebundenem Asbest. Schwach gebundene Produkte enthalten laut Umweltamt 25 bis 40 Prozent Asbest und können schon bei Erschütterung Fasern abgeben. Fest gebundener Asbestzement enthält 10 bis 15 Prozent und ist im intakten Zustand weitgehend unkritisch.
| Bauteil | Bindung laut Stadt Nürnberg | Typischer Ort im Gewerbebau |
|---|---|---|
| Spritzasbest | schwach gebunden | Brandschutz an Stahlträgern, Decken und Wänden |
| Leichtbauplatten | schwach gebunden | Trennwände, Deckenverkleidungen, Schächte |
| Brandschutzklappen, Füllungen von Brandschutztüren | schwach gebunden | Lüftungsanlagen, Treppenhäuser, Technikräume |
| Welldachplatten | fest gebunden | Hallendächer, Vordächer, Lager |
| Fassadenplatten | fest gebunden | Verkleidung von Verwaltungs- und Werkstattbauten |
| Lüftungsrohre und Abgaskamine | fest gebunden | Haustechnik, Heizräume |
Dazu kommen Bodenbeläge wie Floor-Flex-Platten, schwarze Bitumenkleber, Spachtelmassen und Putze. Welche davon tatsächlich asbesthaltig sind, zeigt nur eine Materialprobe mit Laboranalyse.
Ihre Rolle als Veranlasser
Wer Arbeiten an einem Gebäude in Auftrag gibt, ist seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 nach § 5a verpflichtet, dem ausführenden Betrieb vorab alle vorhandenen Informationen zu Gefahrstoffen zu übergeben. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Facility-Manager heißt das: Baujahr, alte Gutachten, Pläne und bekannte Verdachtsstellen gehören vor Auftragsvergabe auf den Tisch.
Für die ausführenden Betriebe gilt außerdem: Tätigkeiten mit Asbest sind spätestens eine Woche vor Beginn bei der Behörde anzuzeigen. Seit der Änderung vom 17.12.2025 brauchen Betriebe für Abbrucharbeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko eine Genehmigung, der Nachweis ist bis zum Ablauf des 19.12.2026 zu erbringen (BGBl. 2025 I Nr. 337). Für Arbeiten mit hohem Risiko ist eine Zulassung vorgeschrieben. Achten Sie bei jeder Vergabe darauf, dass der Betrieb die für Ihre Arbeiten erforderlichen Nachweise vorlegen kann.
So planen wir Sanierungen im laufenden Betrieb
- Bestandsaufnahme: Begehung, Sichtung Ihrer Unterlagen, Festlegung der Verdachtsstellen und der Proben.
- Abschnitte statt Stillstand: Wo es möglich ist, sanieren wir Bereich für Bereich. Halle A läuft weiter, während in Halle B gearbeitet wird.
- Abschottung: Je nach Material und Risiko wird der Arbeitsbereich abgetrennt, damit keine Fasern in genutzte Räume gelangen.
- Abstimmung mit Ihnen: Zeitfenster, Zugänge, Lieferverkehr und Information von Mitarbeitern oder Mietern legen wir vorher gemeinsam fest.
- Dokumentation: Am Ende erhalten Sie die Unterlagen zur Entsorgung. Asbesthaltige Baustoffe tragen den Abfallschlüssel 17 06 05* und gelten als gefährlicher Abfall.
Hausverwaltungen und Vermieter
Bei vermieteten Objekten kommt die Kommunikation dazu. Mieter wollen wissen, was passiert, wie lange es dauert und ob sie in der Zeit gefährdet sind. Wir stimmen uns mit der Verwaltung ab, damit Aushänge und Termine passen. Einen Überblick über die einzelnen Schritte finden Sie unter Ablauf einer Asbestsanierung.
Was den Aufwand bestimmt
Für Gewerbeobjekte gibt es keine seriösen Pauschalpreise. Entscheidend sind Material und Bindung, Fläche, Höhe und Zugänglichkeit, ob eine abgeschottete Zone mit Schleuse nötig ist, wie viel Material entsorgt werden muss und ob Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten gewünscht sind. Wie sich Kosten zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Asbestsanierung?. Für ein belastbares Angebot schauen wir uns das Objekt an.
Bei Rückbau oder Entkernung ganzer Gebäudeteile lesen Sie auch unsere Seite zu Abrissarbeiten.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 337: Änderung der Gefahrstoffverordnung (verkündet 19.12.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) (abgerufen 03.10.2026)

