Nachtspeicheröfen waren über Jahrzehnte eine verbreitete Elektroheizung in Wohnungen. Viele ältere Geräte enthalten in ihrer Wärmedämmung Asbest. Das Umweltamt Nürnberg zählt asbesthaltige Wärmedämmmaterialien aus Nachtspeicheröfen zum schwach gebundenen Asbest mit 25 bis 40 Prozent Asbestanteil. Solche Materialien können schon bei Erschütterung Fasern abgeben.
Was die Stadt Nürnberg sagt
- Die Abfallwirtschaft schreibt zu Nachtspeicheröfen: „Nicht zerlegen! Oft asbesthaltig, Gesundheitsgefahr!“ Beratung gibt es bei der Abfallberatung des ASN und bei der N-ERGIE.
- Das Merkblatt des ASN zur Asbestentsorgung nennt den Ausbau von Nachtspeicheröfen ausdrücklich als Arbeit, die nur eine fachkundige Person durchführen soll.
Ist in allen Nachtspeicheröfen Asbest?
Nein. Ob ein Gerät Asbest enthält, hängt von Hersteller, Modell und Baujahr ab. Asbest ist in Deutschland seit dem 31.10.1993 verboten. Bei älteren Geräten gibt das Typenschild Hinweise auf Hersteller und Baujahr, mit denen sich beim Hersteller nachfragen lässt. Wenn das Typenschild fehlt oder unleserlich ist, behandeln wir das Gerät wie ein asbesthaltiges.
Woran Sie ein Problem erkennen
- Der Ofen stammt sicher oder wahrscheinlich aus der Zeit vor 1993.
- Am Luftauslass liegt feiner grauer oder weißer Staub.
- Das Gehäuse ist beschädigt oder wurde schon einmal geöffnet.
- Das Gerät soll im Zuge eines Heizungstauschs raus.
Öffnen Sie den Ofen in keinem Fall selbst, um nachzusehen. Schon das Abnehmen der Verkleidung kann Fasern freisetzen.
So läuft der Ausbau ab
- Typenschild und Modell prüfen, Anzahl und Standort der Geräte erfassen.
- Anzeige der Arbeiten mindestens eine Woche vor Beginn.
- Stromlos schalten durch eine Elektrofachkraft, falls noch angeschlossen.
- Arbeitsbereich schützen, bei geöffneten oder beschädigten Geräten mit Abschottung.
- Ausbau ohne Zerlegen, soweit das Gewicht es zulässt. Die Speichersteine sind schwer, deshalb planen wir Tragehilfen und Wege vorher.
- Staubdicht verpacken und kennzeichnen.
- Reinigung der Stellfläche und Wand, wo vorgeschrieben mit Messung.
- Entsorgung mit Nachweis.
Vor dem Heizungstausch
Wer Nachtspeicheröfen durch Wärmepumpe, Fernwärme oder eine andere Heizung ersetzt, sollte den Ausbau früh einplanen. Die neue Anlage kann oft erst montiert werden, wenn die alten Geräte draußen sind und die Wandflächen gereinigt sind. Als Veranlasser müssen Sie dem Betrieb nach § 5a Gefahrstoffverordnung vorliegende Informationen über vermutete Gefahrstoffe geben, also auch, dass alte Nachtspeicheröfen vorhanden sind.
Entsorgung
Asbesthaltiges Dämmmaterial trägt den Abfallschlüssel 17 06 01*, es ist gefährlicher Abfall. Aus Nürnberg geht es zur Reststoffdeponie Süd am Marthweg 201, Anlieferung nur nach Terminvereinbarung. Mehr dazu unter Entsorgung von Asbestmaterialien.
Gerade bei mehreren Geräten in einem Mehrfamilienhaus lohnt eine gemeinsame Planung mit der Hausverwaltung. Siehe auch Asbestsanierung in Wohngebäuden.
Was Sie bereithalten sollten
Fotos vom Typenschild jedes Geräts, Anzahl und Standort der Öfen, Etage und Treppenhaus, ob die Geräte noch angeschlossen sind und bis wann die neue Heizung kommen soll. Damit können wir Gewicht, Tragewege und Zeitbedarf einschätzen, bevor wir vor Ort sind.
Wenn der Ofen schon beschädigt ist
Ist ein Gerät umgefallen, aufgebrochen oder wurde es bereits teilweise zerlegt, schalten Sie es stromlos, schließen Sie den Raum und lüften Sie nicht durch die übrige Wohnung. Kehren oder saugen Sie keinen Staub mit einem normalen Haushaltsstaubsauger. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, was bis zum Termin zu tun ist, und beurteilen vor Ort, welche Flächen gereinigt werden müssen.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaft (ASN): Nachtspeicheröfen (abgerufen 03.10.2026)
- ASN Nürnberg: Merkblatt zur Asbestentsorgung (Stand 21.10.2022) (abgerufen 03.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) (abgerufen 03.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaft (ASN): Reststoffdeponie Nürnberg Süd (abgerufen 03.10.2026)

