Asbest wird als krebserzeugender Gefahrstoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial eingestuft, so schreibt es das Umweltamt Nürnberg. Gleichzeitig wohnen viele Menschen seit Jahrzehnten in Häusern mit Asbestzementdach oder Floor-Flex-Boden, ohne dass Fasern freigesetzt werden. Beides ist richtig. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es ankommt. Er ersetzt keine ärztliche Beratung.
Warum Asbest gefährlich ist
Asbest zerfällt in feine Fasern, die sich der Länge nach weiter aufspalten und leicht eingeatmet werden können. Die Fasern können lange in der Lunge verbleiben und das Gewebe schädigen. Mögliche Folgen sind laut Umweltbundesamt Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom, ein Tumor des Rippen- oder Bauchfells. Zwischen dem Einatmen und der Erkrankung liegen laut UBA bis zu etwa 30 Jahre, das Umweltamt Nürnberg spricht von mehreren Jahrzehnten.
Die Gefahr geht also von eingeatmeten Fasern aus. Solange keine Fasern in die Luft gelangen, besteht keine Gefahr durch Einatmen.
Wann Fasern frei werden
Schwach gebundener Asbest
Schwach gebundener Asbest enthält laut Stadt Nürnberg 25 bis 40 Prozent Asbest und nur wenig Bindemittel. Schon durch leichtes Anstoßen oder Erschütterung können Fasern frei werden. Beispiele laut Stadt: Spritzasbest, Leichtbauplatten, Wärmedämmung aus Nachtspeicheröfen, Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren, Cushion-Vinyl-Beläge. Das Umweltamt nennt Produkte mit schwach gebundenem Asbest ausdrücklich als größtes Risiko.
Fest gebundener Asbest
Fest gebundener Asbest, also Asbestzement, enthält 10 bis 15 Prozent Asbest in viel Bindemittel. Laut Umweltamt Nürnberg gehen von intakten, unbeschädigten und nicht bearbeiteten Asbestzementprodukten keine Gefahren durch Faserfreisetzung aus. Das ändert sich, sobald sie bearbeitet werden: bei Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung, beim Bohren, Sägen, Schleifen, Brechen oder Hochdruckreinigen.
Die Risikomatrix
| Material | intakt, keine Arbeiten | beschädigt oder verwittert | wird bearbeitet |
|---|---|---|---|
| fest gebunden (Wellplatten, Fassadenplatten, Floor-Flex laut Stadt) | in der Regel keine Faserfreisetzung | Fasern möglich, Zustand prüfen lassen | Fasern werden frei, nur mit Schutzmaßnahmen |
| schwach gebunden (Nachtspeicherofen-Dämmung, Leichtbauplatten, Cushion-Vinyl) | Faserfreisetzung schon bei Erschütterung möglich | deutliches Risiko, zeitnah handeln | hohes Risiko, nur Fachbetrieb |
Ist es gefährlich, in einem Haus mit Asbest zu wohnen?
In vielen Fällen nicht, wenn es sich um intakten, fest gebundenen Asbest handelt und niemand daran arbeitet. Über Floor-Flex-Platten zu laufen oder unter einem intakten Asbestzementdach zu wohnen, setzt in der Regel keine Fasern frei. Es gibt laut LfU Bayern auch keine Pflicht, solche intakten Produkte zu ersetzen.
Anders sieht es aus bei
- alten Nachtspeicheröfen, aus denen Staub austritt oder die beschädigt sind,
- bröseligen Platten, Dämmungen oder Brandschutzverkleidungen,
- stark verwitterten Wellplatten, deren Bruchstücke im Garten liegen,
- Räumen, in denen kürzlich ohne Schutzmaßnahmen an verdächtigem Material gearbeitet wurde.
Die häufigste Gefahr: Renovierung ohne Wissen
Die meisten problematischen Situationen entstehen nicht durch das Wohnen, sondern durch Renovieren. Jemand schleift den alten Boden ab, schlägt Fliesen herunter, bohrt Löcher in eine Fassadenplatte oder reinigt das Garagendach mit dem Hochdruckreiniger. Genau dann werden Fasern frei, und zwar in großer Zahl. Deshalb ist die wichtigste Schutzmaßnahme: vor dem Umbau prüfen, was verbaut ist. Mehr dazu im Ratgeber Asbest erkennen.
Was tun, wenn schon gearbeitet wurde?
Wenn Sie feststellen, dass an asbesthaltigem oder verdächtigem Material gearbeitet wurde:
- Arbeiten sofort einstellen.
- Den Raum schließen und nicht weiter nutzen, Türen zu anderen Räumen geschlossen halten.
- Keinen Staub fegen oder mit dem normalen Staubsauger aufnehmen.
- Verschmutzte Kleidung nicht ausschütteln.
- Fachleute hinzuziehen, die beurteilen, welche Bereiche gereinigt werden müssen.
Bei Sorgen um die eigene Gesundheit ist die Hausärztin oder der Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Eine einmalige kurze Belastung ist anders zu bewerten als eine jahrelange berufliche Exposition, die Einschätzung gehört aber in ärztliche Hände.
Typische Situationen im Alltag
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Über alte Floor-Flex-Platten laufen | in der Regel keine Faserfreisetzung, solange die Platten intakt sind |
| Bild an einer Wand mit unbekanntem Spachtel aufhängen | Bohren mit Absaugung nennt die Verbraucherzentrale als zulässig |
| Garagendach aus Wellplatten mit Moos | nicht mit Hochdruck reinigen, sonst werden Fasern frei |
| Nachtspeicherofen, aus dem Staub kommt | nicht weiter betreiben, fachkundig prüfen lassen |
| Bodenleger hat alten Belag herausgerissen | Arbeiten stoppen, Raum schließen, Fachbetrieb rufen |
Kinder und Haustiere
Kinder halten sich viel am Boden auf und spielen gern in Schuppen und Gärten. Achten Sie darauf, dass Bruchstücke von Wellplatten oder Fassadenplatten nicht herumliegen, und sammeln Sie sie nicht mit bloßen Händen und trocken ein. Ein intakter Boden ist auch für Kinder kein Problem, beschädigte Stellen sollten Sie aber abdecken, bis sie fachgerecht saniert sind.
Mieter und Vermieter
Mieter, die Asbest in ihrer Wohnung vermuten, sollten den Vermieter informieren und selbst nichts bearbeiten. Vermieter sind gut beraten, Verdachtsfällen nachzugehen und die Mieter sachlich zu informieren. Bei Arbeiten in Mietwohnungen gelten für den Vermieter als Veranlasser die Pflichten nach § 5a Gefahrstoffverordnung.
Was das für Sie in Nürnberg heißt
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Material in Ihrem Haus ein Risiko darstellt, schauen wir es uns an. Wir bewerten Zustand und Bindung, nehmen bei Bedarf eine Probe und sagen Ihnen ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht. Mehr unter Sicherheitsberatung und Risikoanalyse. Gerade bei älteren Nachtspeicheröfen und bei Schäden nach einem Wasserschaden oder Umbau lohnt sich der Anruf lieber einmal zu früh als zu spät.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
- Umweltbundesamt: Asbest (Stand 30.07.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Asbest in Bauabfällen (Stand 3/2017) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)

