Die Kreisstadt Roth liegt rund 25,1 km Luftlinie südlich unseres Betriebs in Nürnberg-Schniegling. Roth gehört zum Regierungsbezirk Mittelfranken.
Zuständige Behörde
Asbestarbeiten sind spätestens eine Woche vor Beginn beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen, wie in Nürnberg auch.
Entsorgung
Die Reststoffdeponie Nürnberg Süd nennt den Landkreis Roth nicht in ihrem Einzugsgebiet. Welche Annahmestelle für Asbest aus dem Landkreis Roth zuständig ist und welche Gebühren gelten, haben wir für diese Seite noch nicht recherchiert. Wenn Sie selbst anliefern wollen, fragen Sie bitte beim Landratsamt Roth nach. Wenn wir den Ausbau übernehmen, klären wir den Entsorgungsweg für Sie und Sie erhalten die Unterlagen.
Was wir übernehmen
- Materialprobe und Laboranalyse,
- Ausbau von Wellplatten, Fassadenplatten und Bodenbelägen,
- Nachtspeicheröfen vor dem Heizungstausch,
- Entsorgung mit Nachweis.
Für Ihr Objekt gilt die Faustregel der Gefahrstoffverordnung: Bei Baubeginn vor dem 31.10.1993 ist Asbest möglich, danach in der Regel nicht.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaft (ASN): Reststoffdeponie Nürnberg Süd (abgerufen 03.10.2026)
- Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt (abgerufen 03.10.2026)

