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Vermieter, WEG, Hausverwaltung

Asbestsanierung für Vermieter und Hausverwaltungen

Ein Mieterwechsel, ein neuer Boden, ein Heizungstausch: In Wohnhäusern bis Baujahr 1993 stößt man dabei schnell auf Asbest. Wir klären, was drin ist, und sanieren so, dass Ihre Termine halten.

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Für Vermieter und Hausverwaltungen ist Asbest vor allem eine Frage der Planung. Wer Arbeiten an einem Gebäude in Auftrag gibt, muss dem ausführenden Betrieb nach § 5a Gefahrstoffverordnung vorher alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben, auch zum Baujahr. Wir helfen Ihnen, diese Informationen zu beschaffen, und übernehmen Probe, Ausbau und Entsorgung mit Unterlagen für Ihre Akten.

Warum das Thema in Nürnberg fast jeden Bestand betrifft

Laut den Strukturdaten der Stadt Nürnberg stehen 73,8 Prozent aller Wohnungen in Gebäuden, die bis 1980 gebaut wurden (Stand 31.12.2021). Asbest wurde in Deutschland erst 1993 verboten. In Mietshäusern dieser Zeit finden sich typischerweise

  • Floor-Flex-Platten und schwarzer Kleber unter Teppich oder Laminat,
  • asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber in Bädern und Küchen,
  • Nachtspeicheröfen in Wohnungen ohne Zentralheizung,
  • Asbestzement an Fassade, Balkonbrüstung, Garagen und Lüftungsrohren,
  • Fensterbänke aus Asbestzement.

Typische Anlässe

AnlassWas wir übernehmen
Mieterwechsel mit neuem BodenProbe des Altbelags und Klebers, Ausbau, Entsorgung
BadsanierungProbe von Fliesenkleber und Spachtel vor dem Abschlagen
Umstellung von NachtspeicheröfenAusbau und Entsorgung der Geräte
Fassade, Dach, GaragenhofAbbau von Asbestzement am Gemeinschaftseigentum
Schaden durch HandwerkerEinschätzung, Absperrung, Sanierung des betroffenen Bereichs

Was Sie als Auftraggeber beachten sollten

  • Informationen weitergeben: Liegen Gutachten oder Befunde vor, gehören sie vor Arbeitsbeginn an alle Gewerke. Fehlen sie, ist eine Probe meist der schnellste Weg zu Klarheit.
  • Fristen einplanen: Asbestarbeiten müssen spätestens eine Woche vor Beginn beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden. Planen Sie diese Woche zwischen Auszug und Renovierung ein.
  • Mieter informieren: Wenn in bewohnten Häusern gearbeitet wird, betreffen Treppenhaus, Keller oder Fassade alle Parteien. Rechtzeitige Information verhindert Unruhe.
  • Unterlagen sammeln: Befunde, Anzeigen und Entsorgungsnachweise gehören in die Objektakte. Sie helfen bei späteren Arbeiten, beim Verkauf und gegenüber Mietern.

Was die Gefahrstoffverordnung von Eigentümern verlangt, steht ausführlich im Ratgeber Neue Gefahrstoffverordnung.

So arbeiten wir mit Verwaltungen

  1. Anfrage mit Eckdaten: Adresse, Wohnung oder Bauteil, Baujahr, Termin des Auszugs oder der Renovierung.
  2. Besichtigung und Probe: auf Wunsch mit Schlüsselübergabe durch Hausmeister oder Verwaltung.
  3. Schriftliches Angebot mit allen Positionen inklusive Entsorgung.
  4. Ausführung nach Anzeige bei der Behörde, mit Abschottung, wo das Material es verlangt.
  5. Übergabe mit den Unterlagen für Ihre Akte, damit die nachfolgenden Gewerke starten können.

Kosten und steuerliche Behandlung

Was eine Sanierung kostet, hängt von Material, Fläche und Schutzmaßnahmen ab. Die Faktoren erklärt der Ratgeber Was kostet eine Asbestsanierung?. Ob und wie Sie die Kosten als Vermieter steuerlich ansetzen können, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung, einen ersten Überblick gibt der Ratgeber Steuer und Förderung.

Ihr nächster Schritt

Schicken Sie uns die Adresse des Objekts, das betroffene Bauteil und Ihren Wunschtermin. Wir melden uns mit einer Einschätzung und dem Vorschlag für Probe oder Besichtigung.

Sie möchten wissen, was das bei Ihnen kostet?

Schicken Sie uns Baujahr, Bauteil, ungefähre Fläche und gern ein paar Fotos. Sie erhalten eine Einschätzung und den nächsten Schritt, ohne Verpflichtung.

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Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten

Quellen

  1. Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 05.10.2026)
  2. Stadt Nürnberg, Statistik: Innergebietliche Strukturdaten Nürnberg 2022, Wohnungs- und Gebäudebestand (Stand 31.12.2021) (abgerufen 05.10.2026)
  3. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Asbest in Bauabfällen (Stand 3/2017) (abgerufen 05.10.2026)
  4. Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 05.10.2026)
  5. Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaft (ASN): Reststoffdeponie Nürnberg Süd (abgerufen 05.10.2026)

In drei Schritten

So einfach geht es weiter

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  1. Anrufen oder Anfrage senden

    Sie schildern kurz Baujahr, Bauteil und Ort, gern mit Fotos. Wir sagen Ihnen, ob eine Probe sinnvoll ist und was als Nächstes passiert.

  2. Besichtigung, Probe und Angebot

    Wir sehen uns das Objekt an, nehmen bei Bedarf eine Materialprobe für das Labor und erstellen ein schriftliches Angebot mit allen Positionen.

  3. Sanierung mit Nachweis

    Wir zeigen die Arbeiten bei der Behörde an, bauen das Material sicher aus, entsorgen es und Sie erhalten die Unterlagen für Ihre Akten.

Alle sechs Schritte einer Sanierung im Detail

FAQ

Häufige Fragen: Asbestsanierung für Vermieter und Hausverwaltungen

Muss ich als Vermieter Asbest in der Wohnung entfernen lassen?

Eine allgemeine Pflicht, intakten fest gebundenen Asbest zu entfernen, gibt es laut LfU Bayern nicht. Sobald aber gearbeitet wird, etwa ein Boden erneuert wird, gelten die Regeln der Gefahrstoffverordnung. Dann muss das Material fachgerecht ausgebaut werden.

Welche Informationen muss ich Handwerkern geben?

Nach § 5a Gefahrstoffverordnung alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen, etwa Befunde, Gutachten und das Baujahr. Liegen keine Informationen vor, schafft eine Materialprobe Klarheit.

Wie lange steht die Wohnung leer?

Das hängt vom Material und der Fläche ab. Zu planen ist mindestens die Anzeigefrist von einer Woche vor Beginn der Arbeiten. Wer früh anfragt, kann Probe und Anzeige schon vor dem Auszug erledigen.

Arbeiten Sie auch für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Ja. Bei Gemeinschaftseigentum wie Fassade, Dach oder Garagenhof stimmen wir uns mit der Verwaltung ab und liefern die Unterlagen, die für Beschluss und Akte gebraucht werden.

Asbestsanierung für Vermieter und Hausverwaltungen: Angebot für Ihr Objekt anfragen

Rufen Sie an oder schildern Sie kurz Baujahr, Bauteil und Ort. Sie erhalten eine Einschätzung, auf Wunsch eine Besichtigung und ein schriftliches Angebot.