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Recht & Pflichten

Asbest-Sachkunde nach TRGS 519: Welcher Lehrgang für welche Arbeit?

Wer Asbestarbeiten ausführt, braucht eine anerkannte Sachkunde. Hier erfahren Sie, welche Lehrgänge es gibt, wie lange sie gelten und wonach Sie einen Betrieb fragen können.

Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 erwirbt man in einem behördlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung. Es gibt zwei Stufen: Der Lehrgang nach Anlage 3 berechtigt zu Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien, der Lehrgang nach Anlage 4 zu Arbeiten an Asbestzement, Arbeiten geringen Umfangs und Tätigkeiten mit geringer Exposition. Ein Sachkundenachweis gilt sechs Jahre und verlängert sich nur durch eine anerkannte Fortbildung innerhalb dieser Frist.

Was „sachkundig“ rechtlich bedeutet

Die Gefahrstoffverordnung definiert in § 2 Abs. 17: Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. Für Asbest regelt Anhang I Nummer 3.7, dass der Nachweis durch die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Lehrgang erbracht wird; Teil des Lehrgangs ist eine theoretische Prüfung. Die TRGS 519 beschreibt in den Anlagen 3, 4 und 5, was die Lehrgänge mindestens enthalten müssen.

Wer im Betrieb Sachkunde braucht

Nach § 11a Abs. 5 GefStoffV muss ein Betrieb sicherstellen, dass

  • Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen von einer sachkundigen Person festgelegt werden, notfalls von einer benannten sachkundigen verantwortlichen Person,
  • die Arbeiten von einer weisungsbefugten sachkundigen Person beaufsichtigt werden, die ständig vor Ort ist,
  • nur Beschäftigte mit Fachkunde nach Anhang I Nummer 3.6 arbeiten.

Welche Sachkunde nötig ist, hängt laut Verordnung von den Aufgaben und vom Risikobereich ab. Für die Sachkunde der verantwortlichen Person und die Fachkunde der Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 05.12.2027 (§ 25 Abs. 5). Arbeiten, die nach altem Recht ohne sachkundige Aufsicht ausgeführt werden durften, brauchen diese Aufsicht ebenfalls ab dem 05.12.2027 (§ 25 Abs. 6). Wer als Koordinator mehrere Firmen steuert und selbst keine Sachkunde hat, muss sich nach Nr. 6 der TRGS 519 von einer sachkundigen Person beraten lassen.

Die Lehrgänge im Überblick

LehrgangwofürMindestumfang laut TRGS 519
Anlage 3ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien, auch schwach gebundenen32 Lehreinheiten plus Prüfung, auf mindestens vier Werktage verteilt
Anlage 4 Abschnitt AAsbestzementprodukte14 Lehreinheiten plus Prüfung, mindestens zwei Werktage
Anlage 4 Abschnitt BArbeiten geringen Umfangs, auch an schwach gebundenem Asbest14 Lehreinheiten
Anlage 4 Abschnitt Cintegrierter Lehrgang aus A und B17 Lehreinheiten plus Prüfung
Anlage 10, Modul 1EAufsicht bei einem bestimmten anerkannten emissionsarmen Verfahrenin der Regel 6 Lehreinheiten nach den Grundkenntnissen, ohne Prüfung

Eine Lehreinheit dauert 45 Minuten. Die Prüfung wird vor einem Vertreter der zuständigen Behörde abgelegt.

Anlage 3: die umfassende Sachkunde

Der Lehrgang nach Anlage 3 deckt alle Asbestarbeiten ab, einschließlich Spritzasbest und Leichtbauplatten. Inhalte sind unter anderem Erkennen von Asbestprodukten, Probenahme, Schutzausrüstung, Abschottung, Unterdruckhaltung, Schleusen, Abfälle und die Freigabe nach den Arbeiten. Wer ihn bestanden hat, besitzt laut Nr. 2.7 Abs. 5 zugleich die Sachkunde nach Anlage 4 und die Qualifikation nach Anlage 10. Für Tätigkeiten mit hohem Risiko verlangt die Exposition-Risiko-Matrix der TRGS 519 (Anlage 9) für verantwortliche und aufsichtführende Personen die Sachkunde nach Anlage 3.

Anlage 4: Asbestzement und kleinere Arbeiten

Anlage 4 gliedert sich in drei Abschnitte. Abschnitt A behandelt Asbestzement, etwa beim Abbau einer Eternit-Dacheindeckung. Abschnitt B behandelt Arbeiten geringen Umfangs mit einem breiten Spektrum von Asbestprodukten. Abschnitt C fasst beides zusammen und ergänzt Abschottung, Einkammerschleuse und Unterdruckhaltung. Für Arbeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern mit niedrigem oder mittlerem Risiko nennt Anlage 9 die Sachkunde nach Anlage 4 Abschnitt C. Für Tätigkeiten mit geringer Exposition ist nach Nr. 2.7 Abs. 4 mindestens die Sachkunde nach Anlage 4 nötig.

Modul 1E: nur für ein bestimmtes Verfahren

Werden ausschließlich anerkannte emissionsarme Verfahren angewendet, reicht für die aufsichtführende Person die Qualifikation nach Anlage 10. Sie gilt nur für das Verfahren, das in der Bescheinigung steht. Eine behördliche Anerkennung und eine Abschlussprüfung sind nicht vorgesehen, der Nachweis ist nach Anhang I Nummer 3.6 Abs. 2 GefStoffV zeitlich nicht befristet. Die verantwortliche Person im Betrieb braucht trotzdem mindestens die Sachkunde nach Anlage 4.

Gültigkeit und Fortbildung

Sachkundenachweise gelten sechs Jahre ab dem Datum des Nachweises (Anhang I Nummer 3.7 Abs. 3 GefStoffV, Nr. 2.7 Abs. 3 TRGS 519). Wird während dieser Zeit ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltung um sechs Jahre ab dem Abschluss der Fortbildung. Die Fortbildung umfasst nach Anlage 5 mindestens acht Lehreinheiten, höchstens 20 Teilnehmer, und wird für Anlage 3 und Anlage 4 getrennt durchgeführt. Der Wortlaut knüpft die Verlängerung an eine Fortbildung während der Geltungsdauer. Ist ein Nachweis abgelaufen, sollte der Betrieb mit der Behörde klären, welcher Lehrgang nötig ist.

Was Bauherren nachfragen sollten

Sie müssen die Sachkunde nicht selbst haben, aber Sie dürfen danach fragen. Diese Punkte helfen bei der Auswahl:

  1. Wer führt vor Ort die Aufsicht? Lassen Sie sich den Namen nennen.
  2. Welche Anlage steht auf der Bescheinigung? Für das Entfernen von Spritzasbest oder Leichtbauplatten über Arbeiten geringen Umfangs hinaus ist Anlage 3 nötig, für ein Asbestzementdach mindestens Anlage 4.
  3. Ist der Nachweis noch gültig? Datum des Lehrgangs und der letzten Fortbildung prüfen, sechs Jahre zählen.
  4. Wird die Arbeit angezeigt? Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor Beginn bei der Behörde sein, in Mittelfranken beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken.
  5. Liegt eine Zulassung oder Genehmigung vor? Für Abbrucharbeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko ist die Genehmigung bis zum Ablauf des 19.12.2026 nachzuweisen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht für Bayern eine Liste der Betriebe mit Zulassung oder Genehmigung.
  6. Wie wird entsorgt? Fragen Sie nach dem Entsorgungsnachweis.

Seit der neuen Gefahrstoffverordnung sind auch Sie als Auftraggeber in der Pflicht, Informationen zu vermutetem Asbest weiterzugeben. Ist unklar, ob überhaupt Asbest vorliegt, schafft eine Materialprobe mit Laboranalyse Klarheit. Warum Laien von eigenen Arbeiten absehen sollten, lesen Sie im Ratgeber Asbest selbst entfernen?; die Grundregeln stehen in TRGS 519 einfach erklärt.

Wenn Sie unsicher sind, welche Nachweise für Ihr Vorhaben wichtig sind, rufen Sie uns an oder schildern Sie es über das Anfrageformular.

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Schicken Sie uns Baujahr, Bauteil, ungefähre Fläche und gern ein paar Fotos. Sie erhalten eine Einschätzung und den nächsten Schritt, ohne Verpflichtung.

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Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten

Quellen

  1. BAuA/AGS: TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Ausgabe Januar 2014, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 144 bis 145) (abgerufen 05.10.2026)
  2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337), §§ 2, 11, 11a, 25 und Anhang I Nr. 3 (abgerufen 05.10.2026)
  3. BAuA/AGS: Anzeige und Musterformulare zur TRGS 519 (Fassung 19.05.2026, Bekanntmachung des BMAS vom 21.05.2026) (abgerufen 05.10.2026)
  4. BG BAU, BauPortal 1/2025: Novellierung der Gefahrstoffverordnung, Umgang mit Asbest (abgerufen 05.10.2026)
  5. LGL Bayern: Asbest-Abbrucharbeiten, Liste der Betriebe nach § 19 Abs. 6 GefStoffV (abgerufen 05.10.2026)

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Anlage 3 und Anlage 4 der TRGS 519?

Der Lehrgang nach Anlage 3 umfasst mindestens 32 Lehreinheiten und berechtigt zu Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien, auch an Spritzasbest. Anlage 4 umfasst 14 bzw. 17 Lehreinheiten und deckt Asbestzement, Arbeiten geringen Umfangs und Tätigkeiten mit geringer Exposition ab. Anlage 3 schließt Anlage 4 ein.

Wie lange ist ein Asbest-Sachkundenachweis gültig?

Sechs Jahre ab dem Datum des Nachweises. Wer innerhalb dieser Zeit einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besucht, verlängert die Gültigkeit um weitere sechs Jahre ab dem Abschluss der Fortbildung.

Was ist Anlage 4C?

Abschnitt C der Anlage 4 ist ein integrierter Lehrgang aus Asbestzement (A) und Arbeiten geringen Umfangs (B) mit insgesamt 17 Lehreinheiten plus Prüfung. Die TRGS 519 nennt ihn unter anderem für Arbeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern mit niedrigem oder mittlerem Risiko.

Brauche ich als Hausbesitzer einen Sachkundenachweis?

Die Sachkundepflicht richtet sich an Betriebe, die Asbestarbeiten ausführen. Als Bauherr sollten Sie sich die Nachweise des beauftragten Betriebs zeigen lassen. Eigene Arbeiten an Asbest sind auch für Privatleute nur in engen Grenzen zulässig.

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