Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Mineral. Laut Umweltamt Nürnberg wurde es seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten verwendet, weil es langlebig, hitze- und korrosionsbeständig und isolierend ist. Das Umweltbundesamt schätzt, dass in Deutschland von 1950 bis 1985 rund 4,4 Millionen Tonnen Asbest in mehr als 3.000 Produkten verarbeitet wurden. Seit dem 31.10.1993 ist Asbest in Deutschland verboten, EU-weit seit 2005.
Die Fasern selbst sind so fein, dass man sie mit bloßem Auge nicht sehen kann. Asbest erkennen heißt deshalb vor allem: verdächtige Materialien erkennen und dann prüfen lassen.
Schritt 1: das Baujahr
Der wichtigste Hinweis ist das Alter. Wurde mit dem Bau nach dem 31.10.1993 begonnen, kann nach § 11a Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest verbaut ist. Bei allen älteren Gebäuden ist Asbest möglich, auch wenn sie später renoviert wurden. Umgekehrt kann ein Altbau von 1900 asbesthaltige Bauteile aus einer Renovierung in den 1970er Jahren enthalten. Mehr dazu im Ratgeber Baujahr und Asbest.
Schritt 2: fest oder schwach gebunden
Die Stadt Nürnberg unterscheidet zwei Gruppen:
| Gruppe | Asbestanteil laut Stadt | Beispiele laut Stadt |
|---|---|---|
| schwach gebunden | 25 bis 40 % | Spritzasbest, Leichtbauplatten, Dämmung aus Nachtspeicheröfen, Brandschutzklappen, Füllungen von Brandschutztüren, Cushion-Vinyl |
| fest gebunden (Asbestzement) | 10 bis 15 % | Welldachplatten („Eternit“), Fassadenplatten, Vinyl-Asbest-Fliesen und Floor-Flex-Platten, Lüftungsrohre, Abgaskamine, Pflanzgefäße |
Schwach gebundener Asbest gibt schon bei Erschütterung Fasern ab und ist deshalb besonders kritisch. Fest gebundener Asbest ist im intakten Zustand weitgehend unkritisch, wird aber gefährlich, sobald er bearbeitet wird.
Schritt 3: typische Fundstellen und Merkmale
Dach und Nebengebäude
Graue Wellplatten auf Garagen, Schuppen, Carports und Hallen. Sie sind oft verwittert, bemoost und an den Kanten faserig. Asbestzement wurde laut Landkreis Nürnberger Land bis Ende 1990 hergestellt und bis Ende 1991 verwendet. Mehr unter Eternit-Dach entfernen.
Fassade
Kleinformatige Platten in Schieferoptik oder große glatte Tafeln an Giebeln und Brüstungen. Asbestfreier Faserzement nach 1991 sieht sehr ähnlich aus. Mehr unter Fassadenplatten.
Fußboden
Harte, spröde Platten, oft quadratisch, in Grau, Beige oder gesprenkelt, häufig mit schwarzem Kleber darunter. Laut UBA enthalten Floor-Flex-Platten rund 15 Prozent Asbest. PVC-Beläge mit grauer Pappe auf der Rückseite (Cushion-Vinyl) können in der Trägerpappe bis zu 90 Prozent Asbest enthalten. Mehr unter Floor-Flex und Schwarzkleber.
Heizung
Nachtspeicheröfen aus der Zeit vor dem Verbot. Die Stadt Nürnberg warnt: „Nicht zerlegen! Oft asbesthaltig.“ Mehr unter Nachtspeicheröfen.
Fenster
Graue, zementartige Fensterbänke innen oder außen sowie alter Fensterkitt.
Wände und Bad
Spachtelmassen, Putze, Fugenmassen und Fliesenkleber. Hier gibt es kein äußeres Merkmal. Nur eine Probe hilft.
Haustechnik
Lüftungsrohre, Abgasrohre und Kaminaufsätze aus grauem Faserzement.
Garten und Haushalt
Blumenkästen und Pflanzgefäße aus Asbestzement, alte Aschenbecher.
Was Sie nicht tun sollten
- Material abkratzen, anbohren oder abbrechen, um es sich genauer anzusehen.
- Proben selbst entnehmen und in die Hosentasche stecken.
- Mit Wasserstrahl oder Bürste reinigen, um Prägungen zu lesen.
- Verdächtiges Material mit dem normalen Staubsauger aufnehmen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Proben von Fachleuten nach VDI 6202 Blatt 3 nehmen zu lassen. Ob ein Produkt Asbest enthält, kann laut Umweltamt Nürnberg auch beim Hersteller erfragt werden, wenn Hersteller und Produkt bekannt sind.
Verwechslungsgefahr: Was oft für Asbest gehalten wird
Nicht alles, was alt und grau ist, enthält Asbest. Häufige Verwechslungen:
- Asbestfreier Faserzement: Nach dem Verbot haben Hersteller auf Fasern ohne Asbest umgestellt. Platten aus der Zeit nach 1991 sehen den alten oft zum Verwechseln ähnlich.
- Mineralwolle: Alte Glas- und Steinwolle in Dächern und Wänden ist kein Asbest, kann aber eigene Schutzmaßnahmen erfordern.
- Bitumenbahnen: Schwarze Dachpappe auf Flachdächern ist nicht automatisch asbesthaltig.
- Gipskarton und Gipsplatten: Sie werden manchmal mit Leichtbauplatten verwechselt.
Umgekehrt wird Asbest oft übersehen, weil er in unscheinbaren Schichten steckt: im Kleber unter dem Parkett, im Spachtel unter der Tapete, in der Fugenmasse zwischen alten Fliesen. Deshalb lohnt es sich, bei einem Umbau nicht nur die offensichtlichen Bauteile zu betrachten.
Hinweise auf dem Material selbst
Manche Asbestzementplatten tragen auf der Rückseite einen Prägestempel des Herstellers, manchmal mit Jahreszahl. Bei Nachtspeicheröfen gibt das Typenschild Auskunft über Hersteller und Baujahr. Solche Hinweise helfen bei der Einschätzung, ersetzen aber keinen Befund. Suchen Sie danach nur dort, wo Sie nichts abkratzen oder reinigen müssen.
Schritt 4: Gewissheit durch die Laboranalyse
Kein Merkmal ersetzt die Analyse. Es gibt asbestfreie Platten, die genauso aussehen wie asbesthaltige, und unscheinbare Kleber, die Asbest enthalten. Eine fachgerecht entnommene Probe und die Untersuchung im Labor bringen Klarheit. Wie das abläuft, beschreibt die Seite Asbestidentifizierung und -analyse.
Einen schnellen ersten Überblick bietet unser Asbest-Check: Baujahr und Bauteil auswählen, Einschätzung erhalten. Er ersetzt keine Probe, zeigt aber, ob Sie handeln sollten.
Was das für Sie in Nürnberg heißt
In Nürnberg stammen laut Stadt 73,8 Prozent der Wohnungen aus Gebäuden bis Baujahr 1980, dazu kommen viele Gebäude aus den 1980er und frühen 1990er Jahren (Stand 31.12.2021). Wer hier renoviert, sollte bei den oben genannten Bauteilen grundsätzlich mit Asbest rechnen, bis das Gegenteil feststeht. Schicken Sie uns gern Fotos und das Baujahr. Oft können wir schon daran einschätzen, welche Stellen eine Probe brauchen und welche nicht. So vermeiden Sie unnötige Analysen und übersehen trotzdem nichts Wichtiges.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 03.10.2026)
- Umweltbundesamt: Asbest (Stand 30.07.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- Landkreis Nürnberger Land: Merkblatt Entsorgung von Asbest (Stand April 2026) (abgerufen 03.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Asbest, gefährlich und immer noch aktuell (Stand 25.03.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaft (ASN): Nachtspeicheröfen (abgerufen 03.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Statistik: Innergebietliche Strukturdaten Nürnberg 2022, Wohnungs- und Gebäudebestand (Stand 31.12.2021) (abgerufen 03.10.2026)

