Graue Wellplatten, die vor 1991 hergestellt wurden, sind in aller Regel asbesthaltig. Laut Hersteller Eternit begann die Umstellung auf asbestfreien Faserzement um 1983 und war Ende 1990 abgeschlossen, der Handel durfte Restbestände noch bis Ende 1991 verkaufen. Prägestempel mit „NT“, „AF“ oder „C“ kennzeichnen laut Eternit asbestfreies Material, „DIN 274“ im Stempel weist auf Asbest hin. Fehlt eine eindeutige Kennzeichnung, sollten Sie die Platten wie asbesthaltiges Material behandeln oder eine Probe untersuchen lassen.
Eternit ist ein Name, kein Material
„Eternit“ ist ein Handelsname, der für Wellplatten, Fassadenplatten und Formteile aus Faserzement steht. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) weist darauf hin, dass es unter demselben Namen auch ähnlich aussehende asbestfreie Produkte gibt. Umgekehrt stammen nicht alle alten Platten von Eternit. Das LfU nennt zum Beispiel Fulgurit als weiteren Namen für Asbestzement und Glasal für beschichtete Fassadenplatten, die bis 1991 asbesthaltig waren.
Asbestzement ist ein fest gebundenes Produkt. Laut Stadt Nürnberg enthält er 10 bis 15 Prozent Asbest. Im intakten Zustand gibt er wenig Fasern ab, beim Bearbeiten, Brechen oder Reinigen dagegen sehr wohl.
Die Zeitachse: warum es eine Grauzone gibt
| Zeitpunkt | Ereignis | Quelle |
|---|---|---|
| ca. 1983 | Eternit beginnt mit der Umstellung auf asbestfreien Faserzement | Eternit |
| 1987 | Umstellung bei der „Berliner Welle“ abgeschlossen | Eternit |
| Herbst 1990 | Umstellung bei den übrigen Hochbauprodukten abgeschlossen | Eternit |
| 01.01.1991 | Herstellungsverbot für Asbestzementprodukte | Landkreis Nürnberger Land |
| Ende 1991 | Handel darf asbesthaltige Restbestände nicht mehr verkaufen | Eternit |
| 01.01.1992 | Verwendungsverbot, auch für Wiederverwendung und Lagerbestände | Landkreis Nürnberger Land |
Daraus folgt: Platten, die vor 1983 verbaut wurden, sind praktisch immer asbesthaltig. Platten, die nach 1992 neu verbaut wurden, sind in der Regel asbestfrei. Dazwischen liegt eine Grauzone von fast zehn Jahren, in der asbesthaltige und asbestfreie Platten parallel im Handel waren. Ein Dach von 1988 kann also beides sein.
Die Kennzeichnungen im Überblick
Eternit nennt folgende Merkmale im Prägestempel seiner Platten:
| Kennzeichnung | Bedeutung laut Eternit |
|---|---|
| NT (Neue Technologie) | asbestfrei |
| AF (asbestfrei) | asbestfrei |
| C | asbestfrei |
| Zulassungsnummer mit Produktionsdatum und Werk | asbestfrei |
| DIN 274 | asbesthaltig |
Bei Abwasserrohren wurde asbestfreies Material laut Eternit zusätzlich mit „AF“ markiert. Diese Angaben gelten für Eternit. Platten anderer Hersteller können andere oder gar keine Kennzeichnungen tragen.
So gehen Sie bei der Suche vor: Schauen Sie sich die Plattenunterseite von innen an, etwa aus der Garage oder dem Schuppen heraus, mit Taschenlampe und Handykamera. Steigen Sie nicht auf das Dach, alte Wellplatten sind nicht begehbar. Und reinigen Sie die Platten nicht, um einen Stempel lesbar zu machen. Laut LfU dürfen Asbestzementprodukte weder mit Bürste noch mit Hochdruckreiniger gereinigt werden.
Was das Baujahr des Gebäudes verrät und was nicht
Das Baujahr der Garage und das Baujahr des Dachs sind nicht immer dasselbe. Ein Dach kann später neu gedeckt, ein Schuppen mit alten Platten aus einem Abriss gebaut worden sein. Hinweise geben Rechnungen, Bauakten oder Fotos aus der Bauzeit. Für die Einschätzung zählt, wann die Platten hergestellt wurden. Mehr zur Rolle des Baujahrs erklärt der Ratgeber Baujahr und Asbest.
Warum das Aussehen kaum hilft
Asbestfreier Faserzement sieht dem alten zum Verwechseln ähnlich. Die Stadt Erlangen schreibt in ihrem Merkblatt, dass eine Einstufung als asbestfrei durch visuelle Begutachtung bei typischen Asbestanwendungen ausgeschlossen ist. Auch die BG BAU hält eine optische Unterscheidung für nicht möglich.
Was das Aussehen aber verrät, ist der Zustand. Das LfU unterscheidet beschichtete und unbeschichtete Platten. Beschichtete oder dampfgehärtete Wellplatten sind meist widerstandsfähiger. Unbeschichtete Platten zeigen schneller Oberflächenkorrosion, etwa durch Moosbewuchs, und dann ist laut LfU von Faserfreisetzung auszugehen. Starker Bewuchs, ausgewaschene Oberflächen und brüchige Kanten sprechen deshalb für eine baldige Sanierung.
Wann eine Probe sinnvoll ist
Bei älteren Platten ist laut LfU keine Probe erforderlich, weil von Asbest auszugehen ist. Eine Analyse lohnt sich vor allem in der Grauzone zwischen 1983 und 1991, wenn kein Stempel zu finden ist oder wenn mehrere Plattenarten auf einem Gebäude liegen. Im Zweifelsfall wird laut LfU ein Probenstück durch Abbrechen gewonnen, wobei Staub und Faserfreisetzung zu vermeiden sind. Eternit empfiehlt bei fehlender Kennzeichnung ebenfalls eine Laboruntersuchung. Wie das abläuft, steht unter Asbestanalyse und Materialprobe und im Ratgeber Asbestprobe: Ablauf im Labor.
Was das Ergebnis für Sie bedeutet
Asbesthaltig: Dann gelten strenge Regeln. Laut Merkblatt der Stadt Erlangen dürfen Asbestzementdächer weder gereinigt noch beschichtet, überdeckt oder aufgeständert werden. Das schließt auch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf dem Dach ein. Warum Beschichten und Überdecken keine Lösung sind, erklärt der Ratgeber Asbestdach beschichten oder überdecken?. Für den Ausbau siehe Eternit-Dach entfernen, mit welchen Kosten zu rechnen ist, steht unter Eternitdach entfernen: Kosten.
Asbestfrei: Dann ist das Material kein gefährlicher Abfall. Eternit ordnet asbestfreien Faserzement dem Abfallschlüssel 17 01 01 zu, asbesthaltige Baustoffe dagegen 17 06 05*. Bewahren Sie den Laborbefund auf. Er ist hilfreich, wenn Sie das Gebäude verkaufen, umbauen oder die Platten später entsorgen.
Unklar: Wer ohne Befund arbeitet, muss sich laut Eternit so verhalten, als sei das Material asbesthaltig.
Was das für Sie in Nürnberg heißt
Liegen auf Ihrer Garage, Ihrem Schuppen oder einem Nebengebäude alte Wellplatten, schicken Sie uns Fotos vom Dach, wenn möglich auch von der Unterseite mit Stempel, und nennen Sie uns das ungefähre Baujahr. Oft lässt sich daraus schon einschätzen, ob eine Probe nötig ist oder ob Sie direkt planen können, etwa für ein Garagendach. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Vorhaben über das Anfrageformular.
Sie haben einen konkreten Verdacht?
Schicken Sie uns Baujahr, Bauteil, ungefähre Fläche und gern ein paar Fotos. Sie erhalten eine Einschätzung und den nächsten Schritt, ohne Verpflichtung.
Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Eternit: FAQ, Asbest in Eternit-Wellplatten (abgerufen 05.10.2026)
- Eternit: Wie entfernt man ein Asbest-Wellplattendach (abgerufen 05.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Dachwellplatten (Nr. 410, Stand 09/2020) (abgerufen 05.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Asbest (Nr. 501, Stand 09/2020) (abgerufen 05.10.2026)
- Landkreis Nürnberger Land: Merkblatt Entsorgung von Asbest (Stand April 2026) (abgerufen 05.10.2026)
- Stadt Erlangen: Merkblatt zum Umgang mit Asbest (Stand 24.01.2024) (abgerufen 05.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien (abgerufen 05.10.2026)
- BG BAU: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten, Asbest beim Bauen im Bestand (Ausgabe Februar 2026) (abgerufen 05.10.2026)

