Bei Asbest denken die meisten an Wellplatten und Bodenfliesen. Weniger bekannt ist, dass Asbest auch Putzen, Spachtelmassen, Fugenmassen und Fliesenklebern beigemischt wurde. Die Materialliste auf unserer Seite Über Asbest nennt Fliesenkleber, Spachtel- und Fugenmassen sowie Innen- und Außenputz ausdrücklich. Das Tückische: Man sieht es nicht. Eine Wand mit asbesthaltigem Spachtel sieht aus wie jede andere.
Wann Sie an diese Fundstellen denken sollten
- Badsanierung: Fliesen abschlagen bedeutet, Kleber und Untergrund zu zerstören.
- Wände glätten: Abschleifen alter Spachtelschichten vor dem Streichen.
- Durchbrüche und Schlitze: für Leitungen, Steckdosen oder neue Türen.
- Putz abschlagen: bei Feuchteschäden oder Altbausanierung.
- Decken: Strukturputze und Spritzputze an Decken.
Bei all diesen Arbeiten entsteht viel Staub. Ist das Material asbesthaltig, verteilt sich der Staub in der ganzen Wohnung.
Erst Probe, dann Hammer
Die Verbraucherzentrale nennt Abschlagen und Abschleifen asbesthaltiger Materialien als Arbeiten, die nicht erlaubt sind. Bohren mit Absaugung, Überstreichen und Überfliesen intakter Flächen gelten dagegen als zulässig. Bevor im Bad die Fliesen fallen, sollte deshalb feststehen, ob Kleber und Untergrund belastet sind.
Für die Probe gilt besonders: Mehrere Schichten bedeuten mehrere mögliche Fundstellen. Wir nehmen Proben gezielt aus Kleber, Spachtel und Putz, damit klar ist, welche Schicht betroffen ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt die Probenahme durch Fachleute nach VDI 6202 Blatt 3. Mehr dazu unter Asbestidentifizierung und -analyse.
Was bei positivem Befund passiert
| Situation | Möglicher Weg |
|---|---|
| Fliesenkleber belastet, Fliesen sollen weg | abgeschotteter Rückbau mit staubarmen Verfahren |
| Spachtel belastet, Wand soll nur gestrichen werden | Überstreichen ohne Schleifen kann ausreichen |
| Putz belastet, Leitungen sollen verlegt werden | Schlitze nur durch Fachbetrieb oder Aufputz-Lösung |
| Deckenputz belastet | Sanierung oder Abhängen ohne Bohren in den Putz klären |
Welche Lösung passt, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Manchmal ist der Ausbau nötig, manchmal reicht es, die Arbeiten so zu planen, dass das Material nicht angegriffen wird.
Ablauf einer Sanierung
- Proben der betroffenen Schichten, Befund.
- Planung mit Ihnen und den anderen Gewerken, Anzeige mindestens eine Woche vorher.
- Abschottung des Raums, bei Bedarf mit Unterdruck und Schleuse.
- Abtragen der belasteten Schichten mit staubarmen Verfahren und Absaugung.
- Feinreinigung und Freigabe des Raums.
- Verpackung und Entsorgung mit Nachweis.
Danach können Fliesenleger, Elektriker und Maler ganz normal weiterarbeiten.
Was Sie als Auftraggeber beachten müssen
Seit dem 05.12.2024 gilt die neue Gefahrstoffverordnung. Nach § 5a muss jeder, der Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch geben. Dazu gehört das Baujahr, bei Gebäuden aus den Jahren 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 4, BGBl. 2024 I Nr. 384). Was Sie konkret vorbereiten sollten, steht im Ratgeber Neue Gefahrstoffverordnung: Pflichten für Eigentümer.
Typische Kombination: Bad und Boden
Wer das Bad saniert, stößt oft auch auf alte Bodenbeläge in Flur oder Küche. Wenn Sie ohnehin renovieren, lassen Sie gleich mehrere Stellen beproben. Für Bodenplatten siehe Floor-Flex-Platten und Schwarzkleber. Der MyHammer Preisradar nennt mit Stand 21.08.2026 für Asbestsanierungen im Bad eine Spanne von 500 bis 1.100 Euro. Das ist eine Portalangabe, Ihr Preis hängt von Fläche und Schichten ab.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Marc Kamphausen, N.A.S. Noris-Asbest-Sanierung · Quellen siehe unten
Quellen
- Verbraucherzentrale: Asbest, gefährlich und immer noch aktuell (Stand 25.03.2025) (abgerufen 03.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 384: Gefahrstoffverordnung, Neufassung (verkündet 04.12.2024) (abgerufen 03.10.2026)
- MyHammer Preisradar, Asbestsanierung (Stand 21.08.2026) (abgerufen 03.10.2026)

